Iglaseegasse

Demoprojekt Iglaseegasse

Projektbeschreibung
Die Iglaseegasse befindet sich in einer Schutzzone im 19. Wiener Gemeindebezirk und ist geprägt von gründerzeitlichen Wohnbestand. Das ca. 1100 qm große Zinshaus der Familie B. umfasst 13 Wohnungen, wovon die Familie selbst in einer lebt. Es besteht aus zwei Gebäudeteilen, die über einen Gang miteinander verbunden sind.

Das Verhältnis zwischen den Mieter:innen und den Eigentümer:innen ist vertraut und gut. Es existiert ein Mix aus befristeten und unbefristeten Mietverträgen, jedoch sind es in der Regel langfristige Mietverhältnisse.

Straßenseitig ist eine schmale Grünfläche für die Bohrung von drei Erdsonden vorhanden, zwei weitere müssten in der Straße auf öffentlichem Grund gesetzt werden. Auf der Dachfläche und der gartenseitigen Fassade ist das Anbringen von PV-Anlagen geplant. Rechts und links des Zinshauses befinden sich, kleine Einfamilienhäuser, die an einer gemeinschaftlichen Nutzung der Wärmeversorgungsanlage und der PV-Anlage im Rahmen einer gemeinsamen Energiegemeinschaft interessiert wären.

Besonderheiten zur Wärmewende-Gemeinschaft
Die Initiative zur Gründung einer Energiegemeinschaft kommt vom Eigentümer des Gründerzeithauses. Die Motivation ist es, das Gebäude zu dekarbonisieren und die Bewohner:innen und ggf. auch die Nachbar:innen in die eigene Wärmeversorgung zu involvieren.

Geschichte der Wärmewende-Gemeinschaft
Die Idee zur Gründung einer Wärmewende-Gemeinschaft wird seit 2022 verfolgt.

Technisches Umsetzungskonzept:
Das Gründerzeithaus soll – soweit dies in der Schutzzone möglich ist und wirtschaftlich darstellbar ist – thermisch-gedämmt werden und die Heizung soll von gegenwärtig dezentralen Gasthermen auf eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit fünf Erdsonden (3 im Vorgarten und 2 im öffentlichen Grund) umgestellt werden. Weiters soll eine Photovoltaikanlage auf dem hofseitig gelegenen Flachdach und an der Südfassade errichtet werden.

Angedacht ist weiters, die Einfamilienhäuser recht und links des Gründerzeithauses mit je einer zusätzlichen Tiefenbohrung im Gehsteigbereich vor dem Haus einzubeziehen, und an die Wärmepumpe im Gründerzeithaus anzuschließen, sodass auch diese Häuser in die Wärmeversorgungs- und PV Anlage integriert werden.

Die Finanzierung der thermisch-energetischen soll durch Förderungen, Eigenkapital sowie Bankkredite erfolgen, für die der Hauseigentümer eine hypothekarische Sicherstellung auf der Liegenschaft zur Verfügung stellt.

Organisationsmodell
Der Eigentümer plant, zur Strom- und Wärmeversorgung gemeinsam mit den Mieter:innen eine Genossenschaft zu gründen.

Diese Genossenschaft errichtet und betreibt die Wärmeversorgungsanlage und die PV-Anlage. Die Betriebskosten fallen bei der Genossenschaft an. Die Wärmedämmungsmaßnahmen werden vom Eigentümer durchgeführt. Zur Nutzung des Gebäudes wird zwischen der Genossenschaft und dem Eigentümer ein Pachtvertrag abgeschlossen. Der Pachtzins, den die Genossenschaft an den Eigentümer zahlt, soll über 20 Jahre die Kosten des, für die Dämmungsmaßnahmen eingesetzten, Eigen- und Fremdkapitals decken. Der Verpächter erhält den Pachtzins nur für die tatsächlich vermieteten Wohnungen, sodass das Leerstandsrisiko beim Hauseigentümer verbleibt. Der Verpächter sorgt für die Erhaltung der Haussubstanz, die für die Wärmeversorgung erforderlich ist (Dämmung, Hausinstallationen etc.), während die Genossenschaft als Pächter die Finanzierungskosten, die Betriebskosten und die laufende Wartung der Anlagen zu tragen hat.

Jede (neue) Mieter:in bzw. jeder Haushalt muss einen Genossenschaftsanteil erwerben. Der Genossenschaftsanteil soll jährlich verzinst werden. Das Genossenschaftskapital kann für einen Baukostenzuschuss und die erforderliche Liquiditätsreserve der Genossenschaft verwendet werden. Sobald eine Mieter:inaus dem Mietverhältnis ausscheidet, endet ihre Mitgliedschaft an der Genossenschaft und der gezahlte Genossenschaftsanteil wird ihr zurückgezahlt.

Jedes Genossenschaftsmitglied wird von der Genossenschaft mit der in der Wärmeversorgungsanlage erzeugten Wärmeenergie versorgt und erhält Strom aus der PV-Anlage. Für die Wärmeenergie ist eine fixe monatliche Zahlung zu leisten, die den Pachtzins und die betrieblichen Fixkosten deckt, sowie eine variable Zahlung, die die Betriebskosten und insbesondere die Stromkosten abdeckt, und nach dem gemessenen Wärmebezug abgerechnet wird.

 

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